Sparkonto18
Das Sparkonto18 ist ideal für Eltern, die auf den Namen ihrer Kinder Vermögen zu einem Vorzugszins ansparen möchten. Während der Minderjährigkeit verwalten die Eltern das Guthaben (Kindsvermögen) im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen. Mit Vollendung des 18. Lebensjahres geht das Verfügungsrecht automatisch auf das Kind über.
Vorteile
- Attraktiver Vorzugszins
- Kostenlose Kontoführung
- Verzicht auf Weiterverrechnung von Porti
- Quartalsweiser detaillierter Kontoauszug, sofern in abgelaufener Periode eine Kontobewegung stattgefunden hat
Das Sparkonto18 ist für den Zahlungsverkehr nicht geeignet. Dafür steht das attraktive myMix Zahlen zur Verfügung.
Zinssatz | |
---|---|
bis CHF 50'000.- | |
über CHF 50'000.- |
Eignung/Zweck | Vermögensbildung im Rahmen von Kindesvermögen durch die Eltern. Das Sparkonto18 wird ausschliesslich durch die Eltern auf den Namen des Kindes eröffnet. Einzig die Eltern haben die Verfügungsberechtigung, diese ist gesetzlich eingeschränkt. Es können keine Vollmachten an Dritte erteilt werden. Die Übertragung an den Jugendlichen erfolgt bei Erreichen der Volljährigkeit. |
Verrechnungssteuer | 35% ab Bruttozinsertrag CHF 200.– pro Jahr |
Rückzugsmöglichkeiten | bis CHF 20'000.- pro Monat, für höhere Beträge 3 Monate Kündigungsfrist |
Nichtkündigungskommission | Sofern die Bank einen vorzeitigen Rückzug zulässt, erfolgt die Belastung einer Nichtkündigungskommission von 2 % auf dem Betrag, der die Rückzugslimite überschreitet. Ausnahmen: Zeichnung Kassenobligationen unserer Bank; Festgeldanlagen mit Mindestlaufzeit 4 Monate; Kontoüberträge in ein gleich restriktives oder restriktiveres Sparprodukt des selben Kunden. |
Kontoüberziehung | nicht möglich |
Kontoführung | kostenlos |
Buchungsspesen | keine |
Weitere Transaktionsspesen | keine |
Porti | kostenlos |
Fremdspesen | gemäss Preis und Gebühren |
Kontoauszüge | quartalsweise, kostenlos |
Kontoabschluss | jährlich per 31.12. |
Saldierungsspesen | keine |
e-Banking | Abfragen möglich, Kontoauszug als e-Dokument möglich |
Dienstleistungen | Barverkehr, Einzahlungsscheine für Eigeneinzahlungen, nicht für den Zahlungsverkehr bestimmt, keine Lohneingänge |
Bemerkungen | Auszahlungen sind nur in begrenztem Umfang gemäss Artikel 320 des Zivilgesetzbuches ZGB (Kosten des Unterhalts, der Erziehung oder der Ausbildung mit Bewilligung der Kindesschutzbehörde) möglich. Das Sparkonto18 wird ausschliesslich durch die Eltern auf den Namen des Kindes eröffnet. |
Zinssatz | |
---|---|
bis CHF 50'000.- | |
über CHF 50'000.- |
Eignung/Zweck | Vermögensbildung im Rahmen von Kindesvermögen durch die Eltern. Das Sparkonto18 wird ausschliesslich durch die Eltern auf den Namen des Kindes eröffnet. Einzig die Eltern haben die Verfügungsberechtigung, diese ist gesetzlich eingeschränkt. Es können keine Vollmachten an Dritte erteilt werden. Die Übertragung an den Jugendlichen erfolgt bei Erreichen der Volljährigkeit. |
Verrechnungssteuer | 35% ab Bruttozinsertrag CHF 200.– pro Jahr |
Rückzugsmöglichkeiten | bis CHF 20'000.- pro Monat, für höhere Beträge 3 Monate Kündigungsfrist |
Nichtkündigungskommission | Sofern die Bank einen vorzeitigen Rückzug zulässt, erfolgt die Belastung einer Nichtkündigungskommission von 2 % auf dem Betrag, der die Rückzugslimite überschreitet. Ausnahmen: Zeichnung Kassenobligationen unserer Bank; Festgeldanlagen mit Mindestlaufzeit 4 Monate; Kontoüberträge in ein gleich restriktives oder restriktiveres Sparprodukt des selben Kunden. |
Kontoüberziehung | nicht möglich |
Kontoführung | kostenlos |
Buchungsspesen | keine |
Weitere Transaktionsspesen | keine |
Porti | kostenlos |
Fremdspesen | gemäss Preis und Gebühren |
Kontoauszüge | quartalsweise, kostenlos |
Kontoabschluss | jährlich per 31.12. |
Saldierungsspesen | keine |
e-Banking | Abfragen möglich, Kontoauszug als e-Dokument möglich |
Dienstleistungen | Barverkehr, Einzahlungsscheine für Eigeneinzahlungen, nicht für den Zahlungsverkehr bestimmt, keine Lohneingänge |
Bemerkungen | Auszahlungen sind nur in begrenztem Umfang gemäss Artikel 320 des Zivilgesetzbuches ZGB (Kosten des Unterhalts, der Erziehung oder der Ausbildung mit Bewilligung der Kindesschutzbehörde) möglich. Das Sparkonto18 wird ausschliesslich durch die Eltern auf den Namen des Kindes eröffnet. |
Jetzt Beratungstermin online vereinbaren
Sie möchten ein Sparkonto18 eröffnen? Gerne beraten wir Sie persönlich.