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1454.01 Haupttitel - Infoline Sparkonto18 - Global diff CBT

Sparkonto18

Vermögen für Kinder mit Vorzugszinsen aufbauen.

Konten: Sparkonto18 Beschrieb - Text - Global

Das Sparkonto18 ist ideal für Eltern, die auf den Namen ihrer Kinder Vermögen zu einem Vorzugszins ansparen möchten. Während der Minderjährigkeit verwalten die Eltern das Guthaben (Kindsvermögen) im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen. Mit Vollendung des 18. Lebensjahres geht das Verfügungsrecht automatisch auf das Kind über.

1454.40 Vorteile Sparkonto18 SPC

Vorteile

  • Attraktiver Vorzugszins
  • Kostenlose Kontoführung
  • Verzicht auf Weiterverrechnung von Porti
  • Quartalsweiser detaillierter Kontoauszug, sofern in abgelaufener Periode eine Kontobewegung stattgefunden hat

Das Sparkonto18 ist für den Zahlungsverkehr nicht geeignet. Dafür steht das attraktive myMix Zahlen zur Verfügung.

1454.60 Tabs Zinssatz
Zinssatz  
bis CHF 50'000.- Bitte warten... %
über CHF 50'000.- Bitte warten... %
Eignung/Zweck Vermögensbildung im Rahmen von Kindesvermögen durch die Eltern. Das Sparkonto18 wird ausschliesslich durch die Eltern auf den Namen des Kindes eröffnet. Einzig die Eltern haben die Verfügungsberechtigung, diese ist gesetzlich eingeschränkt. Es können keine Vollmachten an Dritte erteilt werden. Die Übertragung an den Jugendlichen erfolgt bei Erreichen der Volljährigkeit.
Verrechnungssteuer 35% ab Bruttozinsertrag CHF 200.– pro Jahr
Rückzugsmöglichkeiten bis CHF 20'000.- pro Monat, für höhere Beträge 3 Monate Kündigungsfrist
Nichtkündigungskommission Sofern die Bank einen vorzeitigen Rückzug zulässt, erfolgt die Belastung einer Nichtkündigungskommission von 2 % auf dem Betrag, der die Rückzugslimite überschreitet. Ausnahmen: Zeichnung Kassenobligationen unserer Bank; Festgeldanlagen mit Mindestlaufzeit 4 Monate; Kontoüberträge in ein gleich restriktives oder restriktiveres Sparprodukt des selben Kunden.
Kontoüberziehung nicht möglich
Kontoführung kostenlos
Buchungsspesen keine
Weitere Transaktionsspesen keine
Porti kostenlos
Fremdspesen gemäss Preis und Gebühren
Kontoauszüge quartalsweise, kostenlos
Kontoabschluss jährlich per 31.12.
Saldierungsspesen keine
e-Banking Abfragen möglich, Kontoauszug als e-Dokument möglich
Dienstleistungen Barverkehr, Einzahlungsscheine für Eigeneinzahlungen, nicht für den Zahlungsverkehr bestimmt, keine Lohneingänge
Bemerkungen Auszahlungen sind nur in begrenztem Umfang gemäss Artikel 320 des Zivilgesetzbuches ZGB (Kosten des Unterhalts, der Erziehung oder der Ausbildung mit Bewilligung der Kindesschutzbehörde) möglich. Das Sparkonto18 wird ausschliesslich durch die Eltern auf den Namen des Kindes eröffnet.

 

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Eignung/Zweck Vermögensbildung im Rahmen von Kindesvermögen durch die Eltern. Das Sparkonto18 wird ausschliesslich durch die Eltern auf den Namen des Kindes eröffnet. Einzig die Eltern haben die Verfügungsberechtigung, diese ist gesetzlich eingeschränkt. Es können keine Vollmachten an Dritte erteilt werden. Die Übertragung an den Jugendlichen erfolgt bei Erreichen der Volljährigkeit.
Verrechnungssteuer 35% ab Bruttozinsertrag CHF 200.– pro Jahr
Rückzugsmöglichkeiten bis CHF 20'000.- pro Monat, für höhere Beträge 3 Monate Kündigungsfrist
Nichtkündigungskommission Sofern die Bank einen vorzeitigen Rückzug zulässt, erfolgt die Belastung einer Nichtkündigungskommission von 2 % auf dem Betrag, der die Rückzugslimite überschreitet. Ausnahmen: Zeichnung Kassenobligationen unserer Bank; Festgeldanlagen mit Mindestlaufzeit 4 Monate; Kontoüberträge in ein gleich restriktives oder restriktiveres Sparprodukt des selben Kunden.
Kontoüberziehung nicht möglich
Kontoführung kostenlos
Buchungsspesen keine
Weitere Transaktionsspesen keine
Porti kostenlos
Fremdspesen gemäss Preis und Gebühren
Kontoauszüge quartalsweise, kostenlos
Kontoabschluss jährlich per 31.12.
Saldierungsspesen keine
e-Banking Abfragen möglich, Kontoauszug als e-Dokument möglich
Dienstleistungen Barverkehr, Einzahlungsscheine für Eigeneinzahlungen, nicht für den Zahlungsverkehr bestimmt, keine Lohneingänge
Bemerkungen Auszahlungen sind nur in begrenztem Umfang gemäss Artikel 320 des Zivilgesetzbuches ZGB (Kosten des Unterhalts, der Erziehung oder der Ausbildung mit Bewilligung der Kindesschutzbehörde) möglich. Das Sparkonto18 wird ausschliesslich durch die Eltern auf den Namen des Kindes eröffnet.

 

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