Geschenksparkonto
Egal ob zur Konfirmation oder Firmung, für die Ausbildung, den Führerschein oder eine Reise, Sie bestimmen den Zeitpunkt der Übergabe des Kontos und überraschen den Beschenkten.
Vorteile
- kostenlose Kontoführung
- Kontoabfrage rund um die Uhr mit e-Banking und Mobile Banking App
Zinssatz | |
---|---|
bis CHF 50'000.- | |
über CHF 50'000.- |
Eignung/Zweck | Vermögensbildung durch Dritte (z.B. Paten und Grosseltern) oder Eltern für Kinder und Jugendliche bis zur Volljährigkeit. Das Verfügungsrecht bleibt beim Eröffner. |
Verrechnungssteuer | 35% ab Bruttozinsertrag CHF 200.– pro Jahr |
Rückzugsmöglichkeiten | bis CHF 20'000.- pro Monat, für höhere Beträge 3 Monate Kündigungsfrist |
Nichtkündigungskommission | Sofern die Bank einen vorzeitigen Rückzug zulässt, erfolgt die Belastung einer Nichtkündigungskommission von 2 % auf dem Betrag, der die Rückzugslimite überschreitet. Ausnahmen: Zeichnung Kassenobligationen unserer Bank; Festgeldanlagen mit Mindestlaufzeit 4 Monate; Kontoüberträge in ein gleich restriktives oder restriktiveres Sparprodukt des selben Kunden. |
Kontoüberziehung | nicht möglich |
Kontoführung | kostenlos |
Buchungsspesen | keine |
Weitere Transaktionsspesen | gemäss Preise und Gebühren |
Porti | kostenlos |
Fremdspesen | gemäss Preise und Gebühren |
Kontoauszüge | quartalsweise, kostenlos |
Kontoabschluss | jährlich per 31.12. |
Saldierungsspesen | keine |
e-Banking | Gutschriften und Abfragen möglich, Kontoauszug als e-Dokument möglich |
Dienstleistungen | Barverkehr, Einzahlungsscheine für Eigeneinzahlungen, nicht für den Zahlungsverkehr bestimmt |
Todesfall des Eröffners | Das Kontoguthaben fällt in den Nachlass des Verstorbenen und kommt nicht automatisch dem Begünstigten zu. Wenn der Eröffner das Kontoguthaben auch für diesen Fall dem Begünstigen zukommen lassen will, muss eine Regelung in einer Verfügung von Todes wegen (z.B. Testament) getroffen werden. |
Bemerkungen | Das Konto wird auf den Namen des Eröffners geführt. Die Übergabe an den Begünstigten erfolgt mit expliziter Schenkung durch den Eröffner spätestens mit Erreichen der Volljährigkeit. Zu diesem Zeitpunkt kontaktiert die Bank den Eröffner. Wenn keine Übergabe stattfindet, wird das Geschenksparkonto ab Ende des Kalenderjahres, in dem der Beschenkte volljährig wird, als Sparkonto unter dem Eröffner weitergeführt. |
Zinssatz | |
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bis CHF 50'000.- | |
über CHF 50'000.- |
Eignung/Zweck | Vermögensbildung durch Dritte (z.B. Paten und Grosseltern) oder Eltern für Kinder und Jugendliche bis zur Volljährigkeit. Das Verfügungsrecht bleibt beim Eröffner. |
Verrechnungssteuer | 35% ab Bruttozinsertrag CHF 200.– pro Jahr |
Rückzugsmöglichkeiten | bis CHF 20'000.- pro Monat, für höhere Beträge 3 Monate Kündigungsfrist |
Nichtkündigungskommission | Sofern die Bank einen vorzeitigen Rückzug zulässt, erfolgt die Belastung einer Nichtkündigungskommission von 2 % auf dem Betrag, der die Rückzugslimite überschreitet. Ausnahmen: Zeichnung Kassenobligationen unserer Bank; Festgeldanlagen mit Mindestlaufzeit 4 Monate; Kontoüberträge in ein gleich restriktives oder restriktiveres Sparprodukt des selben Kunden. |
Kontoüberziehung | nicht möglich |
Kontoführung | kostenlos |
Buchungsspesen | keine |
Weitere Transaktionsspesen | gemäss Preise und Gebühren |
Porti | kostenlos |
Fremdspesen | gemäss Preise und Gebühren |
Kontoauszüge | quartalsweise, kostenlos |
Kontoabschluss | jährlich per 31.12. |
Saldierungsspesen | keine |
e-Banking | Gutschriften und Abfragen möglich, Kontoauszug als e-Dokument möglich |
Dienstleistungen | Barverkehr, Einzahlungsscheine für Eigeneinzahlungen, nicht für den Zahlungsverkehr bestimmt |
Todesfall des Eröffners | Das Kontoguthaben fällt in den Nachlass des Verstorbenen und kommt nicht automatisch dem Begünstigten zu. Wenn der Eröffner das Kontoguthaben auch für diesen Fall dem Begünstigen zukommen lassen will, muss eine Regelung in einer Verfügung von Todes wegen (z.B. Testament) getroffen werden. |
Bemerkungen | Das Konto wird auf den Namen des Eröffners geführt. Die Übergabe an den Begünstigten erfolgt mit expliziter Schenkung durch den Eröffner spätestens mit Erreichen der Volljährigkeit. Zu diesem Zeitpunkt kontaktiert die Bank den Eröffner. Wenn keine Übergabe stattfindet, wird das Geschenksparkonto ab Ende des Kalenderjahres, in dem der Beschenkte volljährig wird, als Sparkonto unter dem Eröffner weitergeführt. |
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