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1453.01 Haupttitel-Infoline Geschenksparkonto - Global

Geschenksparkonto

Das ideale Konto, um für das Kind, Paten- und Grosskind, Nichte und Neffe einen Sparbeitrag zu einem Vorzugszins beiseite zu legen

1453.10 Text Geschenksparkonto - Global

Egal ob zur Konfirmation oder Firmung, für die Ausbildung, den Führerschein oder eine Reise, Sie bestimmen den Zeitpunkt der Übergabe des Kontos und überraschen den Beschenkten.

1453.40 Vorteile Geschenksparkonto - Global

Vorteile

  • kostenlose Kontoführung
  • Kontoabfrage rund um die Uhr mit e-Banking und Mobile Banking App
1453.60 Tabs Geschenksparkonto SPC
Zinssatz  
bis CHF 50'000.- Bitte warten... %
über CHF 50'000.- Bitte warten... %
Eignung/Zweck Vermögensbildung durch Dritte (z.B. Paten und Grosseltern) oder Eltern für Kinder und Jugendliche bis zur Volljährigkeit. Das Verfügungsrecht bleibt beim Eröffner.
Verrechnungssteuer 35% ab Bruttozinsertrag CHF 200.– pro Jahr
Rückzugsmöglichkeiten bis CHF 20'000.- pro Monat, für höhere Beträge 3 Monate Kündigungsfrist
Nichtkündigungskommission Sofern die Bank einen vorzeitigen Rückzug zulässt, erfolgt die Belastung einer Nichtkündigungskommission von 2 % auf dem Betrag, der die Rückzugslimite überschreitet. Ausnahmen: Zeichnung Kassenobligationen unserer Bank; Festgeldanlagen mit Mindestlaufzeit 4 Monate; Kontoüberträge in ein gleich restriktives oder restriktiveres Sparprodukt des selben Kunden.
Kontoüberziehung nicht möglich
Kontoführung kostenlos
Buchungsspesen keine
Weitere Transaktionsspesen gemäss Preise und Gebühren
Porti kostenlos
Fremdspesen gemäss Preise und Gebühren
Kontoauszüge quartalsweise, kostenlos
Kontoabschluss jährlich per 31.12.
Saldierungsspesen keine
e-Banking Gutschriften und Abfragen möglich, Kontoauszug als e-Dokument möglich
Dienstleistungen Barverkehr, Einzahlungsscheine für Eigeneinzahlungen, nicht für den Zahlungsverkehr bestimmt
Todesfall des Eröffners Das Kontoguthaben fällt in den Nachlass des Verstorbenen und kommt nicht automatisch dem Begünstigten zu. Wenn der Eröffner das Kontoguthaben auch für diesen Fall dem Begünstigen zukommen lassen will, muss eine Regelung in einer Verfügung von Todes wegen (z.B. Testament) getroffen werden.
Bemerkungen Das Konto wird auf den Namen des Eröffners geführt.
Die Übergabe an den Begünstigten erfolgt mit expliziter Schenkung durch den Eröffner spätestens mit Erreichen der Volljährigkeit. Zu diesem Zeitpunkt kontaktiert
die Bank den Eröffner. Wenn keine Übergabe stattfindet, wird das Geschenksparkonto ab Ende des Kalenderjahres, in dem der Beschenkte volljährig wird, als Sparkonto unter dem Eröffner weitergeführt.
Zinssatz  
bis CHF 50'000.- Bitte warten... %
über CHF 50'000.- Bitte warten... %
Eignung/Zweck Vermögensbildung durch Dritte (z.B. Paten und Grosseltern) oder Eltern für Kinder und Jugendliche bis zur Volljährigkeit. Das Verfügungsrecht bleibt beim Eröffner.
Verrechnungssteuer 35% ab Bruttozinsertrag CHF 200.– pro Jahr
Rückzugsmöglichkeiten bis CHF 20'000.- pro Monat, für höhere Beträge 3 Monate Kündigungsfrist
Nichtkündigungskommission Sofern die Bank einen vorzeitigen Rückzug zulässt, erfolgt die Belastung einer Nichtkündigungskommission von 2 % auf dem Betrag, der die Rückzugslimite überschreitet. Ausnahmen: Zeichnung Kassenobligationen unserer Bank; Festgeldanlagen mit Mindestlaufzeit 4 Monate; Kontoüberträge in ein gleich restriktives oder restriktiveres Sparprodukt des selben Kunden.
Kontoüberziehung nicht möglich
Kontoführung kostenlos
Buchungsspesen keine
Weitere Transaktionsspesen gemäss Preise und Gebühren
Porti kostenlos
Fremdspesen gemäss Preise und Gebühren
Kontoauszüge quartalsweise, kostenlos
Kontoabschluss jährlich per 31.12.
Saldierungsspesen keine
e-Banking Gutschriften und Abfragen möglich, Kontoauszug als e-Dokument möglich
Dienstleistungen Barverkehr, Einzahlungsscheine für Eigeneinzahlungen, nicht für den Zahlungsverkehr bestimmt
Todesfall des Eröffners Das Kontoguthaben fällt in den Nachlass des Verstorbenen und kommt nicht automatisch dem Begünstigten zu. Wenn der Eröffner das Kontoguthaben auch für diesen Fall dem Begünstigen zukommen lassen will, muss eine Regelung in einer Verfügung von Todes wegen (z.B. Testament) getroffen werden.
Bemerkungen Das Konto wird auf den Namen des Eröffners geführt.
Die Übergabe an den Begünstigten erfolgt mit expliziter Schenkung durch den Eröffner spätestens mit Erreichen der Volljährigkeit. Zu diesem Zeitpunkt kontaktiert
die Bank den Eröffner. Wenn keine Übergabe stattfindet, wird das Geschenksparkonto ab Ende des Kalenderjahres, in dem der Beschenkte volljährig wird, als Sparkonto unter dem Eröffner weitergeführt.
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Konten: Geschenksparkonto - kleine Kacheln - Global (BSB diff)

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