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Dieser unabhängige Ratgeber-Inhalt der Beobachter-Edition wurde zur Onlinepublikation an Clientis lizenziert.
Steuern sparen mit der Säule 3a
Vor allem wegen der steuerlichen Vorteile ist die Säule 3a erste Wahl, wenn es um die finanzielle Absicherung des Ruhestands geht. Mit einem 3a-Konto sparen Sie Steuern – direkt bei der Einzahlung und auch während der Laufzeit:
- Die Einzahlungen können Sie bis zu einem Maximalbetrag (siehe Kasten) von Ihrem steuerbaren Einkommen abziehen.
- Auf dem 3a-Guthaben fallen weder Vermögenssteuern noch Einkommenssteuern auf den Zinsen an; bei der Auszahlung wird das Kapital zu einem reduzierten Satz besteuert.
Renate T., 30, hat nach mehreren Praktika eine Stelle als Content-Managerin in einem grösseren Medienhaus angetreten – mit einem deutlich höheren Salär als bisher. Als Ende Monat regelmässig Geld übrig bleibt, beschliesst sie, ein 3a-Konto zu eröffnen und jährlich 7000 Franken einzuzahlen. Zwar wird das Guthaben – zumindest, solange die Zinsen tief bleiben – nicht stark ansteigen. Aber Frau T. kann mit einer Steuerersparnis von 1750 Franken pro Jahr rechnen (Grenzsteuersatz 25 Prozent). Bis zum Pensionierungsalter macht das gegen 65 000 Franken aus.
Gut zu wissen |
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Der Grenzsteuersatz ist derjenige Satz, mit dem ein zu Ihrem bisherigen Einkommen hinzukommender Betrag besteuert würde. Ein Grenzsteuersatz von 25 Prozent bedeutet also, dass Sie für 1000 Franken zusätzliches Einkommen 250 Franken Steuern zahlen würden. |
Maximalbeitrag: So viel dürfen Sie einzahlen und in der Steuererklärung abziehen
Wenn Sie einer Pensionskasse angehören | 7056 Franken |
Wenn Sie selbständig erwerbend und keiner Pensionskasse angeschlossen sind | 20 Prozent Ihres Nettoeinkommens, maximal 35 280 Franken |
Wenn Sie angestellt sind und Ihr Lohn unter dem BVG-Minimum liegt, Sie also nicht in einer Pensionskasse versichert sind | 20 Prozent Ihres Nettoeinkommens |
Stand 2024, die Zahlen werden periodisch angepasst, die aktuellen Beträge finden Sie auf der Website der AHV/IV.
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Die Auszahlung staffeln und noch mehr Steuern sparen
Bei der Auszahlung der Vorsorgeguthaben wird eine Kapitalleistungssteuer fällig. Der Bund besteuert Kapitalleistungen aus Vorsorge getrennt vom übrigen Einkommen zu einem Fünftel des Einkommenssteuertarifs; die Kantone kennen unterschiedliche Besteuerungsansätze, die Kapitalauszahlung wird aber immer getrennt vom übrigen Einkommen besteuert.
Wie viel Steuern müssen Sie bei der Auszahlung Ihres Pensionskassen- oder Säule-3a-Kapitals bezahlen? Jetzt mit dem Clientis Kapitalauszahlungsrechner berechnen. |
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Mit einer klugen Staffelung der Auszahlung können Sie diese Steuer reduzieren. Machen Sie sich zunutze, dass Sie Ihre Säule-3a-Guthaben schon fünf Jahre vor dem regulären Pensionsalter beziehen können, und verteilen Sie die Auszahlung auf mehrere Jahre. Je nach Kanton reduzieren Sie damit die Kapitalleistungssteuern deutlich. Achten Sie auf folgende Punkte:
- Einen gestaffelten Bezug müssen Sie schon bei der Einzahlung vorbereiten, indem Sie mehrere 3a-Konten oder -Policen einrichten. Denn Teilbezüge aus einem 3a-Gefäss sind nicht möglich.
- Beziehen Sie in Ihre Planung auch die Vorsorgegelder Ihrer Ehefrau, Ihres Gatten ein. Und wenn Sie Ihr Pensionskassenguthaben als Kapital beziehen wollen oder noch Geld auf einem Freizügigkeitskonto liegt, müssen Sie auch diese Summen mit einplanen. Werden solche Guthaben im selben Jahr ausgezahlt, werden sie gemeinsam besteuert (mehr dazu lesen Sie hier).
Mit dem Verteilen Ihrer Vorsorge auf mehrere 3a-Gefässe eröffnen Sie sich die Chance auf einen gestaffelten Bezug. Ob dies dereinst tatsächlich möglich ist und wie viele 3a-Gefässe die Steuerbehörden akzeptieren, ist je nach Kanton unterschiedlich. Unter Umständen werden beim ersten Bezug auch die noch nicht ausgezahlten Guthaben in die Besteuerung einbezogen. Erkundigen Sie sich beim zuständigen Steueramt.
Tipp |
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3a-Konten können Sie je nach Bank allenfalls reduzieren, indem Sie zum Beispiel Wertschriftenanlagen verkaufen und den Erlös auf ein bereits bestehendes Vorsorgekonto übertragen. |
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